Aktuelles aus der Reisebranche
PLUSConsult kooperiert beim Insolvenzschutz mit ARCUS Solutions
14.07.2022Kundengeldabsicherung ist gesetzliche Pflicht!
Versicherungsmakler PLUSConsult, eine Schwestergesellschaft der Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA), ist neuer Partner von ARCUS Solutions. Durch die neue Kooperation bietet die PLUSConsult im Bereich Unternehmensversicherungen für touristische Unternehmen jetzt eine größere Auswahl im Bereich der Insolvenzschutzversicherung.Mit ARCUS Solutions agiert seit kurzem eine Tochtergesellschaft des britischen Marktführers Travel und General auf dem deutschen Markt. Von deren langjähriger Erfahrung können jetzt auch die Kunden der LTA bzw. PLUSConsult profitieren.+++ Highlights der Insolvenzabsicherung mit ARCUS Solutions: +++- Langjährige Erfahrung im Kautions- und Bürgschaftsgeschäft auf dem touristischen Sektor- Marktführer in GB und IE- Absicherungsangebote in mehreren europäischen Ländern- Bürgschaftsversicherung für den DRSF- Vereinfachtes Prüfungs- und Angebotsverfahren – keine umfangreichen Fragebögen- Analyse des individuellen Geschäftsmodells und der Besonderheiten des Antragsstellers in einem persönlichen Gespräch- Sofortige Haftung bei unterjähriger Bürgschaftsübernahme„Schon seit 2020 haben wir auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kooperationspartner und der Branche nach einer vollumfänglichen Betreuung im Reise- und im Unternehmensversicherungsbereich reagiert und den Makler PLUSConsult auf den Markt gebracht. Durch die Zusammenarbeit mit ARCUS Solutions sind wir jetzt im Bereich der Insolvenzabsicherung noch breiter aufgestellt und arbeiten mit allen Anbietern auf dem Markt zusammen“, so Gerhard Au, der für den operativen Bereich bei PLUSConsult zuständig ist.Dazu Jakov Dolic, Senior Underwriter bei ARCUS Solutions: „Wir freuen uns, dass wir mit PLUSConsult einen weiteren Partner in unserem Netzwerk begrüßen können und sind uns sicher, dass beide Seiten von der Zusammenarbeit profitieren werden“.+++ Kundengeldabsicherung ist gesetzliche Pflicht! +++Seit dem 1. Juli 2021 gilt das neue Pauschalreiserecht und greift seit dem 1. November 2021. In den §§ 651a bis y BGB wird das neue Reiserecht geregelt. Darunter auch in den §§ 651r und w BGB die Insolvenzversicherungspflicht von Anbietern touristischer Leistungen. Dabei sind neben den typischen Pauschalreisen auch einzelne Reiseleistungen unter bestimmten Umständen versicherungspflichtig. Im Klartext bedeutet dies, dass sich die Insolvenzversicherungspflicht über den Pauschalreiseveranstalter hinaus auf Reisevermittler, Online-Vermittlungs-Portale, Hausboot-Anbieter, Ferienparks, Hotels sowie weitere touristische Unternehmen bezieht und auch diese unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausgabe eines Reisepreissicherungsscheins bei der Entgegennahme von Kundengeldern verpflichtet sind. Dies gilt vor allem für „verbundene Reiseleistungen“, die per Agenturinkasso an die Vermittler gezahlt werden. Die betroffenen Marktteilnehmer müssen sich also entsprechend absichern.+++ PLUSConsult – die LTA Schwestergesellschaft +++Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer der LTA: „Unter dem Dach ihrer Schwestergesellschaft PLUSConsult bündelt die LTA Angebote für Unternehmensversicherungen und liefert ihren Kooperationspartnern und der Branche unter dem Motto „Alles aus einer Hand“ einen hohen Mehrwert“. Das Angebot für Reiseveranstalter, Reisevermittler und sonstige touristische Dienstleistungsbetriebe umfasst dabei nicht nur die Insolvenz- bzw. Bürgschaftsversicherung, sondern zum Beispiel auch den umfassenden Schutz in den Sparten Haftpflicht, Absicherung rund um den Bürobetrieb, Cyber-Risiken und vieles mehr.PLUSConsult Kontakt:Telefon: +49 (0) 6204 701 50 - 60
E-Mail: sicher@plusconsult-travel.deWeitere Informationen:
http://www.lta-reiseschutz.de
http://www.plusconsult-travel.de